Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK

Einheitlich. Transparent. Leistungsstark.

Die Krankenhauszusatzversicherung unseres Partners, der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK), vereint umfassende Leistungen mit einem transparenten Tarifsystem. Entscheiden Sie selbst, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen und wie Sie dort untergebracht werden wollen. Verlassen Sie sich auf den Rat eines Chefarztes oder Spezialisten und fühlen Sie sich nicht mehr hintangestellt, wenn es um Ihre Gesundheit geht.

Die Krankenhauszusatzversicherung im Überblick

Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Bestimmen Sie selbst über Ihre stationäre Versorgung. Vor allem, wenn es darum geht, wer Sie behandelt und wie Sie untergebracht sind. Im Ein- oder Zweibettzimmer steht Ihnen mehr Privatsphäre und damit mehr Ruhe für Ihre Genesung zur Verfügung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen haben Sie diese Vorteile nicht, da zum Beispiel eine Unterbringung im Mehrbettzimmer möglich ist, das nächstgelegene Krankenhaus gewählt werden muss und Sie Ihren Arzt nicht frei wählen können.

Das leistet eine Krankenhauszusatzversicherung für Sie

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie sich als gesetzlich Krankenversicherter alle Vorteile sichern, die ein Privatpatient bei einem Krankenhausaufenthalt genießt. So haben Sie die Wahl zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer, was mehr Privatsphäre und flexible Besuchszeiten bedeutet und Ihnen im ersteren Fall einen eigenen TV- und Telefonanschluss, ein eigenes Bad und eine eigene Toilette verschafft. Durch die Chefarztbehandlung erhalten Sie eine Versorgung nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine durchgängige Betreuung durch einen Spezialisten, auch bei ambulanten stationsersetzenden Operationen.

Die Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung der SDK

Einfach geregelt

Das Tarifsystem der Krankenhauszusatzversicherung der SDK ist unkompliziert. Sie haben die Wahl zwischen dem Einbettzimmer-Tarif (Tarif "Klinik 1-Bett") und dem Zweibettzimmer-Tarif (Tarif "Klinik 2-Bett"). Der Tarif "Klinik bei Unfall" bietet Ihnen bei einem Unfall die gleichen Leistungen wie der Tarif "Klinik 1-Bett" – und das ganz ohne Gesundheitsprüfung. Damit können Sie Ihren Krankenhaus- Gesundheitsschutz so regeln, dass er zu Ihrer Lebenssituation passt.

Transparent geregelt

Die transparente Tarifstruktur der Krankenhauszusatzversicherung der SDK bietet Ihnen eine klare Orientierung. So wissen Sie ganz genau, welche Leistungen Sie erhalten. Von der ambulanten stationsersetzenden Operation über die Behandlung in einer Privatklinik (bei Vorleistung der GKV) bis hin zum Reha-Aufenthalt. Wichtig für Familien: Das Rooming-in für Kinder unter 16 Jahren ist immer inklusive.

Leistungsstark geregelt

Premium-Leistungen in allen Tarifstufen: das bietet Ihnen die Krankenhauszusatzversicherung der SDK. Die Behandlung durch den Chefarzt, sämtliche Komfortleistungen, Übernahme von Transportkosten sowie Kosten, die über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen, machen die Krankenhauszusatzversicherung der SDK zu einem leistungsstarken Rundum-Schutz bei einem stationären Aufenthalt. Im Tarif "Klinik 1-Bett" übernimmt die SDK zudem auch im Ausland Kosten oberhalb des GOÄ-Satzes und die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag.

Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK im Detail

Die Highlights

  • Übernahme der Kosten für ambulante stationsersetzende Operationen
  • Rooming-in für Kinder unter 16 Jahren
  • Übernahme der Kosten für Komfortleistungen wie Telefon und Internet
  • Erstattung von Kosten über dem Höchstsatz der GOÄ
  • Keine Wartezeiten (außer bei Schwangerschaft)
  • Keine Gesundheitsprüfung im Tarif "Klinik bei Unfall"
  • Attraktives Ersatz-Krankenhaustagegeld von bis zu 100 Euro

Tarifleistungen im Überblick

  Klinik bei Unfall
Klinik 2-Bett Klinik 1-Bett
Unterbringung

 

 

 

 

 

 

 

 

Identische Leistungen
bei Unfall
wie bei
Tarif Klinik 1-Bett

2-Bett 1-Bett
Privatarzt (Chefarzt) Ja
Ja
Gebührenordnung für Ärzte
› Inland, EU und EWR
über 3,5-fach
über 3,5-fach
Gebührenordnung für Ärzte
› außerhalb EU und EWR
bis 3,5-fach über 3,5-fach
Komfortleistungen
› Telefon-/Internet-/Fernsehgebühren, etc.
Ja Ja
Ambulante stationsersetzende Operationen
Ja Ja  
Ersatzkrankenhaustagegeld
› maximale Höhe
80 EUR 100 EUR
Privatklinik
› nach Vorleistung GKV
Ja Ja  
Transportkosten bzw. freie Krankenhauswahl Ja Ja
Rooming-In
› Kinder unter 16 Jahren
Ja Ja

10 EUR Krankenhaustagegeld (zur Deckung der gesetzl. Zuzahlungen)

› ohne zeitliche Begrenzung
Nein Ja
Familienzimmer Nein Ja

Beitragsbeispiele Krankenhauszusatzversicherung zur SDK

Knie-Operation von Peter

Peter, 56 Jahre, steht eine Knie-Operation mit viertägigem Krankenhausaufenthalt bevor. Da die OP, wie man ihm gesagt hat, etwas komplexer sein wird, besteht Peter auf eine Chefarztbehandlung. Zudem hatte er gleich angekündigt, dass er in einem Zweibettzimmer untergebracht werden möchte. Zwei Forderungen, für die Peter im Normalfall über 1.700 Euro aus eigener Tasche zahlen müsste. Peter kann sich aber beruhigt zurücklehnen, schließlich hat er eine Krankenhauszusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen, mit der er die zusätzlichen Kosten komplett erstattet bekommt.

Krankenhausaufenthalt von vier Tagen (Fallpauschale)

2.715,56 EUR
Zuschlag für Zweibettzimmer für vier Tage 240,00 EUR
Arztkosten für privatärztliche Behandlung 1.497,26 EUR
Gesetzliche Zuzahlung (Krankenhaustagegeld) 40,00 EUR
Gesamtkosten 4.492,82 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 2.715,56 EUR
Leistung aus Tarif "Klinik 2-Bett" 1.737,26 EUR
Eigenbeteiligung 40 EUR

Entbindung und Familienzimmer

Susi, 32 Jahre, erwartet ihr zweites Kind. Nachdem bei ihrer ersten Geburt einiges schiefgelaufen ist, beharrt Susi darauf, während der Geburt vom Arzt ihres Vertrauens betreut zu werden. Ebenso ist es ihr wichtig, nach der Geburt ihren Mann und ihr erstes Kind um sich zu haben. Mit der Krankenhauszusatzversicherung der SDK im Tarif "Klinik 1-Bett" ist es ihr möglich, die gewünschte privatärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig ein Familienzimmer zu erhalten. Die Zusatzkosten bekommt sie komplett erstattet.

Krankenhausaufenthalt von vier Tagen (Fallpauschale Mutter/Kind)

2.959,41 EUR
Zuschlag Familienzimmer für vier Tage 360,00 EUR
Arztkosten für privatärztliche Behandlung 871,15 EUR
Gesetzliche Zuzahlung (Krankenhaustagegeld) 40,00 EUR
Gesamtkosten 4.230,56 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 2.959,41 EUR
Leistung aus Tarif "Klinik 1-Bett" 1.271,15 EUR
Eigenbeteiligung 0 EUR

Beitragsbeispiele

Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer Krankenhauszusatzversicherung zu geben, finden Sie nachfolgend einige Beitragsbeispiele.

  Klinik bei Unfall
Klinik 2-Bett
Klinik 1-Bett
Kinder 0 bis 15 Jahre
0,75 EUR 3,70 EUR 5,60 EUR
Eintrittsalter 35 Jahre
7,72 EUR 36,67 EUR 54,68 EUR
Eintrittsalter 45 Jahre
10,18 EUR 45,10 EUR 68,08 EUR
Eintrittsalter 55 Jahre1
13,90 EUR 57,59 EUR 87,36 EUR

Die SDK-App

Als Ihr Gesundheitsspezialist ist die SDK immer an Ihrer Seite. Mit der SDK-App können Sie als Kunde jetzt schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.

Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung der SDK

Bis zu welchem Gebührensatz übernimmt die SDK bei der Krankenhauszusatzversicherung Leistungen?
  • Tarif "Klinik 1-Bett" (SP1):
    Die SDK übernimmt weltweit die Kosten, auch wenn diese mehr als den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte betragen.
  • Tarif "Klinik 2-Bett" (SP2):
    Die SDK übernimmt die Kosten im Inland, der EU bzw. EWR jeweils auch dann, wenn sie mehr als den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte betragen. Außerhalb der EU und EWR übernimmt die SDK Kosten nur bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Tarif "Klinik bei Unfall" (SPU):
    Erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus aufgrund eines Unfalls, übernimmt die SDK auch Kosten, die über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegen.
Ist das Zweibettzimmer in Krankenhäusern im Umkreis nicht mittlerweile Mindeststandard?

Schön, wenn Sie diese Erfahrung bereits gemacht haben. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass jede Behandlung im Umkreis erfolgt bzw. möglich ist. Ist das Zweibettzimmer im von Ihnen gewählten Krankenhaus bereits Standard, erhalten Sie ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Darüber hinaus erhalten Sie unabhängig von der Unterbringung auch eine Erstattung für die sogenannten Komfortleistungen wie Telefon-, Internet- und Fernsehanschlusskosten.

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus für gesetzlich Krankenversicherte?

Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte pro Behandlungstag zehn Euro an ihre Krankenkasse zahlen. Die Zuzahlungszeitspanne ist auf maximal 28 Tage begrenzt, was einer Höchstsumme von 280 Euro entspricht. In Tarif "Klinik 1-Bett" übernimmt die SDK diese Kosten für Sie.

  1. Das Alter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.