Änderungen der Vertragsbedingungen zu Ihrer Mastercard oder Visa Karte zum 19. April 2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als Inhaber einer Mastercard® bzw. Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte) genießen Sie zahlreiche Vorteile und verfügen über die Möglichkeit, weltweit und im Internet einfach und sicher zu bezahlen oder Bargeld abzuheben. Um die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen und den Service in Ihrem Sinne zu erweitern, sind technische und gesetzliche Anpassungen erforderlich. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten ab dem 19. April 2020 gemäß Anlage 1. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen haben wir Ihnen diesem Schreiben in Anlage 2 beigelegt. Diese betreffen die folgenden Punkte:

EU-Preisverordnung
Ab dem 19. April 2020 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die eine Anpassung der Abrechnung von Umsätzen mit Mastercard und Visa Karten in EU-/EWR-Landeswährungen außer Euro zur Folge hat. Basis für diese Umsätze ist nicht mehr der Referenzkurs der Kartenorganisationen Mastercard oder Visa, sondern der aktuelle EZB-Referenzkurs. Ihr Vorteil: mehr Transparenz bei der Umrechnung in Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis (Ziffer 4.6) und in den „Vertragsbedingungen für Mastercard und Visa Karten“ (siehe Ziffer 8.2).

Gesicherte Kundenauthentifizierung im E-Commerce und beim mobilen Bezahlen
Bereits seit dem 14. September 2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung gemäß der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2. In dem Zusammenhang wurden die „Vertragsbedingungen für Mastercard und Visa Karten“ und die „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Mastercard und Visa Kartenzahlungen im Internet“ angepasst. Außerdem wurden die Sorgfaltspflichten bei der Absicherung der Elemente zur Kundenauthentifizierung ausführlicher gestaltet (Ziffer 6.4).

Automatischer Aktualisierungsservice

Noch einfacher und bequemer: Nutzen Sie künftig den automatischen Aktualisierungsservice, wenn sich Ihre Kartennummer ändert und Sie diese für Online-Zahlungen hinterlegt haben, also in Hotelbuchungsportalen oder für Abonnements etc. Sofern Sie diesen Service nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Die aktualisierten Regelungen finden Sie in den Datenschutzinformationen auf www.dzbank.de/datenschutzhinweisekarten (Ziffern 3.2 und 3.3).

Wie bereits mit Ihnen in Ziffer 19 der Vertragsbedingungen für Mastercard und Visa Karten (Debit- oder Kreditkarten) vereinbart bzw. in Ziffer 18 der in Ziffer 18 der Bedingungen der Visa und Mastercard Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in den oben genannten Vertragsbedingungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 19. April 2020 schriftlich mitteilen. Eine solche Ablehnung bedeutet zugleich, dass Sie den Kartenvertrag kostenfrei und fristlos kündigen.

Für Firmenkreditkarten: Wir bitten Sie gemäß der Ziffer 2.2 und Ziffer 3.1 der Rahmenvereinbarung, den Mitarbeitern, die Ihre Firmenkreditkarten nutzen, die Anlagen 2, 4 und 5 zur Verfügung zu stellen und mit ihnen die Verbindlichkeit dieser Unterlagen bis zum 18. April 2020 zu vereinbaren.

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gern auf uns zu. Erleben Sie die Vorteile unserer Genossenschaftlichen Beratung: die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät.